News
28. 12. 2010
Kommentar von White Owl Capital zum Real Dekret 14/2010 in Spanien
Bereits im Laufe des Jahres 2010 gab es Hinweise zu möglichen Plänen des spanischen Industrieministeriums, wonach rückwirkende Kürzungen der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung bei bestehenden Solaranlagen unter dem Königlichen Dekret 661/2007 geplant seien. Diese Marktgerüchte wurden mehrfach von höchster Stelle dementiert. So hat der spanische Ministerpräsident José Luis Zapatero im Juni 2010 ausdrücklich eine rückwirkende Änderung der Einspeisevergütung für Solarkraftwerke ausgeschlossen.
Zuletzt wurde am 22. November 2010 in einem Gesetzesvorhaben zur künftigen Ausrichtung der spanischen Solarförderung einer retroaktiven Kürzung der Einspeisevergütung eine Absage erteilt. Umso überraschender ist nun der Vorstoß des spanischen Industrieministers Miguel Sebastian, der am 24.12.2010 ein neues Königliches Dekret vorstellte, welches de facto eine retroaktive Kürzung der spanischen Solarförderung einführt.
Die vielen internationalen Investoren in Spaniens Photovoltaikmarkt erhielten damit ein besonderes „Weihnachtsgeschenk“. Das Datum war vom spanischen Industrieminister Miguel Sebastian offensichtlich nicht zufällig gewählt, da die spanische Regierung nach diesem rüden Vorgehen gegen tausende institutionelle und private Investoren eine Welle von Klagen und Einsprüchen fürchtet.
Das Real Dekret 14/2010
Das Königliche Dekret 14/2010 wurde vom Industrieministerium am 24.12.2010 veröffentlicht. Folgende Anpassungen werden genannt:
Ab dem 1. Januar 2011 soll eine Durchleitungsgebühr von 0,5 €/MWh von sämtlichen Erzeugern elektrischer Energie, also auch durch Photovoltaik gewonnener Energie, erhoben werden (bisher waren die Energieerzeuger von Abgaben zur Netzfinanzierung befreit).
Weiterhin soll die Anzahl der Betriebsstunden mit Tarifanrecht für Photovoltaikanlagen nach RD 661/2007 für die Dauer von drei Jahren (2011-2013) auf 1250 kwh begrenzt werden. Zum Ausgleich sollen die betroffenen Photovoltaikanlagen drei Jahre länger in den Genuss des Tarifanrechts kommen, also anstelle von derzeit 25 Jahren zukünftig 28 Jahre.
Die Anzahl der Betriebsstunden mit Tarifanrecht für Photovoltaikanlagen nach RD 661/2007 und RD 1578/2008 sollen, in Abhängigkeit von der geografischen Lage und der dortigen Sonneneinstrahlung der Anlage, begrenzt werden. Die Anlagen des RD 1578/2008 wären nur marginal betroffen, da die zugesagten Einspeisemengen für diese Solarkraftwerke in der Regel ausreichen sollten, um Energie im Rahmen der Ertragsgutachten einzuspeisen.
Das Gesetz muss noch vom spanischen Parlament ratifiziert werden. Es bleibt abzuwarten, ob es diese parlamentarische „Hürde“ nehmen und tatsächlich in Kraft treten wird.
Ist eine retroaktive Tarifanpassung rechtmässig?
Die möglichen nachträglichen Änderungen der Solarförderung für rechtmäßig errichtete und betriebene Projekte unter dem Königlichen Dekret 661/2007 bewerten führende Rechtsanwaltskanzleien als eindeutigen Verstoß gegen spanisches und europäisches Recht sowie gegen bilaterale Investitionsschutzabkommen. Klagen gegen diese Gesetzesinitiative werden hohe Erfolgsaussichten gegeben.
Bereits im Juni 2010, als die ersten Marktgerüchte über bevorstehende retroaktive Kürzungen aufkamen, hat sich eine einflussreiche Gruppe internationaler Investoren zusammengeschlossen, um die Investoreninteressen zu bündeln. Zusammen hat diese Gruppe mehr als 3 Mrd. Euro in spanische Solarprojekte investiert. Ihr Sprecher Tom Murley, Head of Renewable Energy bei dem britischen Investor HgCapital, bezeichnet das Vorgehen Spaniens als eindeutigen Verstoß gegen internationale Konventionen. In der Financial Times vom 22.12.2010 weist er zudem darauf hin, dass die geplanten Änderungen das Ansehen Spaniens als Investitionsstandort nachhaltig beschädigen. Die nachträgliche Festlegung von Höchstgrenzen der staatlich geförderten Stromproduktion entspricht einer retroaktiven Kürzung der Einspeisevergütungen.
Auch wenn diese Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht durch das spanische Parlament ratifiziert worden sind, ist sich die internationale Anwaltssozietät Allen & Overy schon heute sicher, würde eine rückwirkende Änderung eine Flut von Klagen von Investoren und Banken aus aller Welt auslösen. Die Situation Spaniens als Standort für ausländische Direktinvestitionen wäre auf Jahre in Frage gestellt. Mit Widerstand gegen die geplanten Änderungen ist zudem von Seiten der finanzierenden Banken zu rechnen. Insbesondere spanische Geldinstitute sind mit rund 15 Mrd. Euro an solaren Projektfinanzierungen beteiligt.
Starke Kritik an der überraschenden Kehrtwende des spanischen Industrieministers ist auch von Seiten der internationalen Politik zu erwarten. Bereits im Sommer haben der US-amerikanische Vizepräsident Joe Biden und der EU-Kommissar für Energie, der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Günther Öttinger bei der spanischen Regierung erfolgreich interveniert.
Mögliche Folgen für die WOC Nachhaltigkeitsfonds 01 und 02
Sollte dieses Gesetz gegen den internationalen Druck in die Praxis umgesetzt werden, wären primär Anlagen nach dem RD 661/2007 betroffen. Die Anlagen des RD 1578/2008 wären nur marginal betroffen, da die im RD 14/2010 zugesagten Einspeisemengen für diese Solarkraftwerke in der Regel ausreichen sollten, um Energie im Rahmen der Ertragsgutachten einzuspeisen.
Entwarnung kann deshalb für den WOC Nachhaltigkeitsfonds 02 gegeben werden. Hier sind selbst bei einer Umsetzung der formulierten Änderungen, keine negativen Folgen zu erwarten. Der Fonds hat, aufgrund der Diskussionen in Spanien, ausschließlich in solche Solaranlagen investiert, die entsprechend dem neueren Fördertarif RD 1578/2008 vergütet werden. Die Vergütungssätze des WOC Nachhaltigkeitsfonds 02 liegen etwa 40 % unter denen des diskutierten Fördertarifs RD 661/2007. Die im Rahmen des RD 14/2010 zugesagten Einspeisemengen liegen deutlich oberhalb der jeweiligen Ertragsgutachten. Für Anleger des WOC Nachhaltigkeitsfonds 02 kann nach einer ersten Prüfung der geplanten Änderungen demnach Entwarnung gegeben werden.
Zum WOC Nachhaltigkeitsfonds 01 gehören 661/2007-Anlagen mit einem Umfang von 4,8 MW. Eine zunächst angedachte Transaktion über ein weiteres Solarkraftwerk nach dem RD 661/2007 mit einer Nennleistung von 2,6 MW hat White Owl im Dezember 2010 aufgrund der drohenden Änderungen gestoppt. Sollten die rückwirkenden Anpassungen durchgesetzt werden, könnte es bei den RD 661/2007-Projekten zu Mindereinnahmen in den Jahren 2011 bis 2013 von rund 15 % kommen. Knapp die Hälfte des Portfolios, insgesamt Anlagen mit einer Nennleistung von rund 4,4 MW unter dem RD 1578/2008, sind nicht von den Änderungen betroffen. Hier zahlt sich die konservative Anlagestrategie mit einem hohen Diversifikationsgrad über mehrere Tarife und Königliche Dekrete aus.
Wir werden alle rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel ergreifen, um Schaden von unseren Anlegern abzuwenden und um auch unter den möglichen neuen Bedingungen eine volle finanzielle Kompensation zu schaffen bzw. die prognostizierten Ausschüttungen für unsere Anleger zu erhalten. Hierfür steht uns ein Bündel an Maßnahmen zur Verfügung. Dieses reicht von der Streckung der Fremdkapitaltilgung, über Nachverhandlungen der operativen Kosten (Pacht / Wartung), bis hin zu einer Reduktion bereits fixierter Vergütungen.
Mit Hilfe dieses Maßnahmenkatalogs könnten mögliche Mindereinnahmen kompensiert und somit die ursprünglichen Ausschüttungsprognosen des WOC Nachhaltigkeitsfonds 01 erhalten werden.
Fazit
Die überraschende Kehrtwende des spanischen Industrieministers Miguel Sebastian bezüglich Änderungen der Solarförderung bei bestehenden Photovoltaikanlagen ist höchst bedauerlich. Das Vorgehen Spaniens ist für einen Rechtsstaat innerhalb der europäischen Union kaum nachvollziehbar. Wie gezeigt können nach einer ersten Prüfung die dadurch möglicherweise entstehenden Mindererträge beim WOC NF 01 durch unser Gegensteuern kompensiert werden. Die Fonds WOC NF 02 und der in Frankreich investierende WOC NF 03 sind hiervon nicht betroffen.
Die Branchenverbände der Solarindustrie formieren sich gegen die geplanten Änderungen, und Interventionen der internationalen Politik sind angesichts des großen Engagements vieler ausländischer Investoren auf dem spanischen Solarmarkt ebenfalls zu erwarten. Insbesondere die Europäische Union sollte Interesse daran haben, die Reputation Spaniens als seriösen Investitionsstandort innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu schützen.
So weist auch Tom Murley von HgCapital darauf hin, dass diese Vorgehensweise nicht nur das Vertrauen in den spanischen Markt für erneuerbare Energien erschüttern, sondern sämtliche langfristige Infrastrukturprojekte betreffen würde - Investitionen, die Spanien in der momentanen volkswirtschaftlichen Situation dringend benötigt. Nektarios Kessidis von der Deutschen Bank Tochter DWS in Frankfurt geht sogar noch einen Schritt weiter und spricht von einem Betrug der Investoren, sollte es tatsächlich zu diesen rückwirkenden Kürzungen kommen.
Das Echo auf die Ankündigung Spaniens zeigt bereits schon jetzt, dass die geplanten Änderungen das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit des Investitionsstandorts Spanien erschüttern und neue Investitionen verhindern würden. Eine Entwicklung, die die spanische Regierung und die Europäische Union unter allen Umständen vermeiden möchten. Außerdem müsste die Regierung möglicherweise viele spanische Banken stützen, weil diese den Großteil der Projekte finanziert haben und dann mit notleidenden Milliardenkrediten zu kämpfen hätten. Nach offiziellen Schätzungen sind spanische Geldinstitute mit rund 15 Milliarden Euro an solaren Projektfinanzierungen beteiligt.
Für die kommenden Wochen ist somit mit einer Klagewelle von Seiten der Investoren und einem Sturm der Empörung von Seiten der europäischen Politik gegen diesen Gesetzvorstoß zu rechnen, über dessen Verlauf und die weiteren Entwicklungen wir Sie zeitnah informieren werden. Die breite Allianz aus Wirtschaft und Politik macht Hoffnung, dass das spanische Parlament Vernunft walten lässt und dem geplanten Eingriff in den Bestandsschutz bei Photovoltaikanlagen noch eine Absage erteilen wird.
Berlin, 28. Dezember 2010
White Owl Capital AG
Friedrichstraße 117
D-10117 Berlin


